Bundesimmisionsschutzverordnung wird novelliert.

Derzeit wir an der Novelle der 1.BImSchV gearbeitet. Zur Zeit handelt es sich um einen Referentenentwurf, der vom Bundeskabinett beschlossen werden muß und danach Bundestag und Bundesrat passiert.

Es ist eine Einführung von Grenzwerten für Feinstaubimmisionen von neuen und auch bestehenden Feststoff-Feuerungsanlagen vorgesehen. Zur Überwachung der Grenzwerte wird eine regelmäßige Prüfungspflicht durch die Schornsteinfeger eingeführt.

Hier geht es zu einem Fragen und Antworten-Katalog des BMU.

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